Sowohl Unternehmer, Freiberufler als auch Investoren können mit einem Umzug nach Portugal um die 80-90% Steuern sparen.
Auch Privatleute profitieren mit dem NHR- bzw. RNH-Status als Ausländer von 0% Steuern auf viele Auslandseinkünfte und von einer Einkommensteuer-Flatrate von 20%. Ebenfalls fallen in Portugal kein Kryptosteuern an.
Durch die Änderung des Steuergesetzes schuf die portugiesische Regierung im September 2009 eine Möglichkeit das Land für zugezogene Privatpersonen und Investoren attraktiv zu machen. Diese Regelungen sollten qualifizierte Arbeitskräfte, Privatanleger, Investoren und Selbstständige in das Land zu holen. Durch den RNH-Sonderstatus können Ausländer, die nach Portugal umziehen, von einer Pauschalsteuer bzw. Steuerbefreiung profitieren.
RNH ist die Abkürzung für „residente não habitual“ und bedeutete auf Englisch „non habitual residents“. Aus diesem Grund wird das Regime entweder als NHR oder als RNH bezeichnet. Wer als Zugezogener einen solchen Sonderstatus erlangt, genießt gewisse steuerliche Vorteile in Portugal.

Um diesen Status zu erlangen und von diesen Vorteilen zu profitieren, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
- keine steuerliche Ansässigkeit in Portugal in den letzten 5 Jahren
- Aufenthalt von mindestens 183 Tagen im Land (zusammenhängend oder nicht aufeinanderfolgend innerhalb eines Jahres)
Bei erfolgreicher Registrierung wird der Status als „residente não habitual“ für 10 Jahre gewährt. Für Personen mit einem portugiesischen NHR-Status gelten dann folgende Steuersätze:
- 0% Steuerflatrate auf Auslandseinkünfte (Einkommen, Zinsen, Dividenden, Kapital- oder Immobilieneinkünfte)
- 0% Vermögenssteuer (im Gegensatz zum Nachbarland Spanien mit dem Beckham Law)
- 20% pauschale Einkommensteuer auf inländische Einkünfte für Berufe mit erhöhter Wertschöpfung (d.h. aus dem wissenschaftlichen, künstlerischen oder technischen Kontext)

Gewinne aus ausländischen Mietobjekten und Kapitalanlagen sowie Einnahmen aus dem Ausland sind steuerfrei, solange sie keinen Bezug zu Portugal aufweisen.
2020 gab es eine Gesetzesänderung hinsichtlich des portugiesischen RNH-Status, die einen Sondersteuersatz von 10% auf ausländische Altersbezüge wie Renten und Pensionen zur Folge hat. Andere Einkommensarten sind davon aber nicht betroffen.
Mit den neuen Regelungen des RNH-Status ändert sich folgendes:
Die Gesetzesänderung mit dem Sondersteuersatz gilt für ausländische Altersbezüge, Pensionen und Renten. Andere Auslandseinkünfte wie Dividenden, Zinsen etc. sind davon nicht betroffen und nach wie vor steuerfrei gemäß NHR-Regime. Die Neuerungen bezieht also auf Rentner. Während bis dahin sämtliche Bezüge aus dem Ausland in Portugal völlig steuerfrei waren, müssen diese nun mit 10% versteuert werden.
Für deutsche Rentner, die Ihren Wohnsitz nach Portugal verlegt haben, bedeutet das zwar eine Verschlechterung im Vergleich zur bisherigen Regelung, im Großen und Ganzen handelt es sich aber trotzdem noch um eine Verbesserung. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen fallen die – deutlich höhere – Besteuerung in Deutschland weg und stattdessen pauschal 10% an.